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Wichtig für Genossenschaften und Kunden mit Kautionen bei Banken

Ab 01.01.2009 werden die bisherige Besteuerung privater Kapitalerträge sowie die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung privater Kapitalanlagen neu geregelt. Von der neuen Abgeltungsteuer sind hauptsächlich Genossenschaften und Kunden mit Kautionen bei Banken betroffen. Aareon beobachtet kontinuierlich die rechtlichen Entwicklungen und die daraus entstehenden Folgen für Sie als Wohnungs- und Immobilienunternehmen.


Neuer Steuersatz

Im Rahmen der Mitgliederverwaltung ergeben sich Verän-derungen für die Berechnung der Dividende. Der neue Steuersatz beträgt ab 01.01.2009 25 % statt bisher 20 %. Bei Dividendenberechnungen, die Sie ab dem 01.01.2009 abrufen, müssen die Änderungen bei der Kapitalertrag- und Kirchensteuer berücksichtigt und im Dividendennachweis dargestellt werden

Notwendige Änderungen

Mit der Ablösung des bisherigen Halbeinkünfteverfahrens durch die Abgeltungssteuer sowie dem Wegfall des vereinfachten Sammelantrags (bei Dividenden bis 51 EUR) verändern sich auch die Anzahl und der Umfang der von den Mitgliedern erteilten Freistellungsaufträge und damit auch die Zahl der Mitglieder im Sammelantragverfahren. Durch den Wegfall des vereinfachten Sammelantrags ist eine Überprüfung der Steuer- und Vorfinanzierungskennzeichen in Ihrer Satzung notwendig.

Im Rahmen der Miete ergeben sich Änderungen bei den Kautionsendabrechnungen. Die Bagatellregelungen für Zinsen fallen zum Jahreswechsel weg, das heißt auch bei einem Zinssatz ≤ 1 % und Jahreszinsen pro Guthaben ≤ 10 € gilt ein einheitlicher Kapitalertragsteuersatz von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 %.

Wir unterstützen Sie dabei

Wir unterstützen Sie als Wohnungs- oder Immobilienunternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und übernehmen die sich aus der Abgeltungsteuer ergebenden neuen Anforderungen rechtzeitig in den Standard unserer ERP-Systeme.