- Haben Sie weitere Fragen?
-

Wählen Sie unsere gebührenfreie Rufnummer:
0800 0227366
oder sprechen Sie direkt mit einem
- Möchten Sie weitere Informationen?
- Hintergrundinformationen
-
BGH-Urteil zur Instandhaltungsrücklage
In seinem Urteil vom 04.12.2009 (V ZR 44/09, veröffentlicht im Februar 2010) hat der BGH entschieden, dass die bisherige Abrechnungspraxis bzgl. der Darstellung der Instandhaltungs- rücklage in der WEG-Verwaltung unzulässig ist.
Für die Systeme GES und Wodis Sigma lieferten wir bereits im Juni 2010, für die anderen Systeme im Laufe desselben Jahres eine effiziente und integrierte Lösung.
Umsetzung je ERP-System:
(Die Informationen befinden sich im geschützten Kundenbereich.)