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Hans-Jürgen Bode,
Geschäftsführer der Gemeinnützigen Baugesellschaft Bottrop mbH

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Verkehrssicherung in GES

Verletzt sich ein spielendes Kind auf der Anlage eines Wohnungsunternehmens, ist das nicht nur ein zu bedauernder menschlicher Schaden. Die Reputation leidet, Schadensersatzansprüche können geltend gemacht werden. Die Geschäftsführung haftet unter Umständen sogar persönlich, wenn sie nicht nachweisen kann, dass sie alle notwendigen Vorschriften zur Minimierung des Risikos eingehalten hat.


Organisierte Sicherheit ist Pflicht

Um sich abzusichern, müssen Unternehmen die Gefahrenpotenziale für Gebäude und die mit den Grundstücken verbundenen technischen Anlagen identifizieren, Prüfzyklen festlegen, Prüfungen in den entsprechenden Bereichen organisieren und durchführen sowie Nachweise  dokumentieren.

Mithilfe des Technischen Sicherheitsmanagements in GES können Sie diese Aufgaben komfortabel erfüllen. Durchgeführte Inspektionen und Objektprüfungen sind lückenlos elektronisch nachweisbar, Stress mit dem Gesetzgeber und persönliche Haftungsfälle somit ausgeschlossen.

Ihre Vorteile durch das Technische Sicherheitsmanagement

  • Vollständige Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben als integrierte Lösung in GES
  • Kaum Aufwand, da Doppelpflege von Daten und Schnittstellenproblematik vermieden wird
  • Geringer Nacherhebungsaufwand, da bereits in GES vorhandene Daten weitergenutzt werden (z. B.  für die Inspektionspläne)
  • Ruhe und Sicherheit, da alle Anforderungen an die Durchführung eines planbaren und nachweisbaren Sicherheitsmanagements erfüllt sind
  • Erfüllung einer elementaren Aufgabe im Rahmen der Compliance (Regelerfüllung) für Wohnungsunternehmen