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 | | Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes |  | |
Es war an der Zeit, das seit 1957 existierende WEG-Gesetz an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Herausgekommen sind Vorschriften, die nach einhelliger Meinung der Wohnungsverbände für Sie als Verwalter eine deutliche Erleichterungen bei der täglichen Arbeit bringen. So werden z. B. Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümer verstärkt zugelassen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Stärkung der Rechtssicherheit für Verwalter und Eigentümer. |  |  |  | Neue Aufgabe für Verwalter: Beschlusssammlung führen Für Sie als Verwalter ist aber eine entscheidende neue Aufgabe hinzugekommen: das Führen einer Beschlusssammlung. Es müssen darin seit 01.07.2007
 | die in der Versammlung der Wohnungseigentümer verkündeten Beschlüsse mit Angabe von Ort und Datum der Versammlung |
 | die schriftlichen Beschlüsse mit Angabe von Ort und Datum der Verkündung |
 | die Urteilsformeln der gerichtlichen Entscheidungen in einem Rechtsstreit gemäß §43 |
fortlaufend nummeriert festgehalten werden. Dem Gesetzgeber ist es wichtig, Rechtssicherheit besonders in solchen Fällen herzustellen, in denen vom Gesetz abweichende Mehrheitsbeschlüsse gefasst werden. Deshalb hat er das unsachgemäße Führen einer solchen Beschlusssammlung als Grund für die Abberufung eines Verwalters deklariert. |
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