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Beschlusssammlung   
Beschlusssammlung als Verwalter-Pflichtaufgabe -
In GES einfach gemacht
Das Angebot
Die Absätze 7 und 8 des §24 Wohnungseigentumsgesetz haben für Sie als Verwalter eine neue Aufgabe mit sich gebracht: Das Führen einer Beschlusssammlung, in der alle Entscheidungen und gerichtlichen Beschlüsse zur jeweiligen WEG festzuhalten sind. Sie soll Erwerbern von Wohnungseigentum, den Wohnungseigentümern selbst und dem Verwalter in übersichtlicher Form Kenntnis von der aktuellen Beschlusslage der Gemeinschaft und damit zusammenhängenden gerichtlichen Entscheidungen geben.

Komplett integriert in GES hat Aareon eine Lösung geschaffen, mit der Beschlüsse elektronisch erfasst, verwaltet und auch gespeichert werden können. Ab der Versionierung 11/2007 über Aareon Archiv auch mit direktem Zugriff auf beispielsweise das Protokoll, in dem der Beschluss vermerkt wurde. Die Beschlusssammlung ist in einzelne Abschnitte gegliedert, um Ihnen und den Einsicht nehmenden Wohnungseigentümern respektive -interessenten den Überblick zu erleichtern.

Eine ausführliche Beschreibung der Funktionalitäten finden Sie im geschützten Kundenbereich von Aareon unter den Handbüchern zu GES. Falls Sie dort noch nicht angemeldet sind, finden Sie hier das Formular zur Neuanmeldung.
Ihre Vorteile
Integrierte Lösung
Sie sind schneller fertig mit dem Führen der Beschlusssammlung und sparen Zeit, wenn Sie alles integriert in einem System abbilden können, statt diese Aufgabe mithilfe einer Insellösung zu bearbeiten.
Vermeidung von Ertragsverlusten
Eine nicht ordnungsgemäße Führung der Beschlusssammlung kann zum Verlust des Mandats und damit von Einnahmen führen. GES schützt Sie davor. Beispiel: Bei der Erfassung der Beschlüsse vergibt GES automatisch fortlaufende Nummern, doppelte Nummernvergabe ist ausgeschlossen. Eine solche Dopplung bei manueller Führung könnte schon ein Grund sein, Ihre Abberufung zu betreiben.
Auskunftsfähigkeit
Mit wenig Aufwand und Kosten sind Sie mit der elektronischen Beschlusssammlung in GES schnell gegenüber Eigentümern und Interessenten lieferfähig. Durch die Möglichkeit, Kostenerstattungen für das Anfertigen von Kopien der Beschlusssammlung zu erheben, erschließen Sie sich sogar noch neue Ertragspotenziale, ohne selbst aufwändig Beschlüsse aus einem Aktenordner zu kopieren.
Die Konditionen
Die Vergütung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Für alle Ihre xxxx5-Unternehmensnummern zusammen ist eine Einmalvergütung von 600,00 € zu entrichten. Die monatliche laufende Vergütung für jede in GES hinterlegte Nutzungseinheit (Wohnungen und Garagen) in der Wohnungseigentumsverwaltung beträgt pro Einheit 0,02 €.
Die Vorgehensweise
Sollte Ihnen unser Angebot zusagen, füllen Sie bitte die unten aufgeführten Felder vollständig aus. Durch das Ausfüllen wird ein Dokument erzeugt, in das automatisch alle Ihre für den Vertragsabschluss notwendigen Daten einfließen. Das Dokument bitte ausdrucken, unterschreiben und anschließend an Aareon senden.

Von Ihrem Aareon-Berater erhalten Sie dann ein Vertragsexemplar unterschrieben zurück. Gleichzeitig erfolgt die Zuschaltung für die von Ihnen angegebenen Unternehmensnummern.

Damit können Sie noch für die Abrechnungsperiode 2006 von den Vorteilen dieser Funktionalität profitieren.

Sollten Sie Fragen zu unserem Angebot oder zu der Funktionalität an sich haben, sprechen Sie einfach mit Ihrem Aareon-Berater, er hilft Ihnen gerne weiter.
Vetragsformular
Zum Generieren eines Vertragsdokuments füllen Sie bitte das Formular aus.
 
Alle mit * versehenen Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
 
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[mehrere U-Nummern bitte einfach durch Kommata trennen. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich U-Nummern, die auf 5 (=WEG) enden, einzutragen sind.]

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